Checkliste Todesfall – So reagieren Sie als Angehöriger

Frau trauert nach Todesfall

Ein Todesfall in der Familie ist im ersten Moment ein Schock. Auch wenn sich der Tod bereits durch eine schwere Krankheit angekündigt hat, ist die Gewissheit darum meist schmerzlich. Trotz der Trauer gibt es nun einige wichtige Aufgaben, die Angehörige übernehmen müssen. Damit Sie wissen, wie Sie im Todesfall reagieren sollten, haben wir Ihnen das Wichtigste in einer kurzen Checkliste zusammengefasst.


Totenschein ausstellen lassen


Verstirbt ein Angehöriger in den eigenen vier Wänden, ist es notwendig zeitnah einen Arzt zu verständigen. Der Arzt stellt die Todesursache fest und übergibt anschließend den Totenschein. Der Totenschein wird beim Standesamt benötigt, um die Sterbeurkunde auszustellen.


Bestatter kontaktieren


Im nächsten Schritt sollten Sie einen Bestatter kontaktieren. Dieser holt den Verstorbenen ab und ist Ihr Ansprechpartner für alle Trauerfeierlichkeiten.


Angehörige und Freunde über den Trauerfall informieren


Sind die drängendsten Formalitäten erledigt, sollten Sie Freunde und nahe Angehörige über den Todesfall informieren. Das gibt Ihnen außerdem die Gelegenheit über das Geschehene zu sprechen und hilft bei der Bewältigung der Trauer. Zusätzlich können Sie um Unterstützung bei der Organisation der Trauerfeier bitten.


Testament


Als nächstes können Sie sich auf die Suche nach einem Testament begeben. Entweder hat der Verstorbene dieses Zuhause verwahrt, beim Amtsgericht hinterlegt oder in das zentrale Testamentsregister eintragen lassen. Anschließend muss das Testament beim Nachlassgericht eingereicht werden.


Unterlagen sammeln


Nun gilt es die wichtigsten Unterlagen zu sichten und sich einen Überblick über bestehende Verträge und Verbindlichkeiten zu verschaffen. Besonderer Fokus sollte dabei auf Konten und ggf. vorhandenen Zahlungsverpflichtungen liegen. Im Idealfall verfügen nahe Angehörige über eine Kontovollmacht über den Tod hinaus.

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Versicherungen benachrichtigen


Nachdem Sie sich einen Überblick verschafft haben, sollten Sie zeitnah alle Versicherungen kontaktieren und über den Todesfall informieren. Besonders wichtig sind dabei Lebens- und Sterbegeldversicherungen, da sich deren Auszahlung andernfalls verzögern kann.


Sterbeurkunde


Im weiteren Verlauf benötigen Sie eine Sterbeurkunde. Diese stellt das Standesamt des Ortes aus indem Ihr Angehöriger verstorben ist. Zur Beantragung der Sterbeurkunde ist der Totenschein, sowie der Personalausweis und die Geburtsurkunde des Verstorbenen notwendig.


Erbschein


Ein Erbschein muss nicht zwingend beantragt werden, ist jedoch in vielen Angelegenheiten von Vorteil. Mit dem Erbschein können Sie sich als rechtmäßiger Erbe ausweisen und damit Zugriff auf Konten und Verträge erhalten.

Mit Beantragung des Erbscheins nehmen Sie das Erbe an und sind damit an alle Pflichten, auch in finanzieller Hinsicht, gebunden. Die Kosten für die Ausstellung eines Erbscheins sind direkt an den Wert der Erbmasse gebunden und liegen meist im drei- bis vierstelligen Bereich.


Vertragsangelegenheiten


Nachdem Sie die wichtigsten Angelegenheiten geklärt haben, sollten Sie prüfen welche Verträge gekündigt werden müssen. Besonders bei Mietwohnungen ist es notwendig zeitnah den Vermieter zu benachrichtigen, denn auch im Todesfall gilt die gesetzliche Frist von 3 Monaten. Das gleiche gilt auch für Verträge bei Energieversorgen, Telefon- und Internetanbietern.


Finanzamt benachrichtigen


Da auf das Erbe unter Umständen Erbschaftssteuer anfällt muss das Finanzamt innerhalb von drei Monaten benachrichtigt werden. Häufig hat jedoch bereits das Standesamt die Finanzbehörden informiert. Liegt das Erbe über der Freigrenze fordert das Finanzamt dann eine Erbschaftssteuererklärung.


Optional: Beratung in Anspruch nehmen


Wenn Schwierigkeiten bei einzelnen Schritten aus dieser Checkliste für den Todesfall auftreten, ist es ratsam einen sich anwaltlich beraten zu lassen. Ein Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie nicht nur bei den wichtigsten Formalitäten, sondern zeigt auch Wege, um die Erbschaftssteuer möglichst gering zu halten.