Pflegeausgleich für Angehörige: Leistungen und finanzielle Unterstützung

Pflegeausgleich für Angehörige

Einen hilfsbedürftigen Angehörigen zu Hause zu pflegen kann eine wahre Herausforderung sein. Es erfordert Kraft, Zeit, aber auch Geduld und Mut. Es ist immer wieder schön zu sehen, dass sich einige Familienangehörige dieser Aufgabe gewachsen fühlen und sich dieser verantwortungsbewussten Aufgabe stellen. Die Unterstützung im Alltag und die Hilfe bei den täglichen Aktivitäten stärken oft den familiären Zusammenhalt immens. Die pflegerische Tätigkeit innerhalb der Familie kann jedoch auch viele Bedenken und Sorgen mit sich bringen. Neben den emotionalen Anforderungen und der körperlichen Belastung darf auch der finanzielle Aspekt nicht vernachlässigt werden. Gerne informieren wir Sie über den Pflegeausgleich für Angehörige und zeigen Ihnen, welche Unterstützungsmöglichkeiten Ihnen dafür zur Verfügung stehen.


Welche Möglichkeiten gibt es als Pflegeausgleich für Angehörige

Finanzielle Leistungen

Neben den finanziellen Leistungen, die dem Pflegebedürftigen generell und je nach Pflegegrad zustehen, gibt es auch spezielle Angebote für pflegende Angehörige. Diese umfassen unter anderem den sogenannten Pflegeunterstützungsgeld und das zinslose Darlehen zur barrierefreien Wohnraumanpassung.

Unterstützungsangebote

Zusätzlich zu den finanziellen Leistungen gibt es auch verschiedene Unterstützungsangebote, die pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können. Dazu zählen beispielsweise Beratungs- und Entlastungsleistungen sowie die Möglichkeit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Pflegekurse und Selbsthilfegruppen

Des Weiteren gibt es spezielle Schulungen und Pflegekurse, die Ihnen als pflegende Angehörige Unterstützung im Umgang mit der Pflegesituation bieten. Auch der regelmäßige Austausch in Selbsthilfegruppen kann eine hilfreiche Unterstützung darstellen.

Zeit für sich selbst

Nicht zuletzt sollten pflegende Angehörige auch ihre eigene Regeneration und Erholung nicht vernachlässigen. Die Inanspruchnahme von Angeboten der Tages- oder Kurzzeitpflege sowie die Möglichkeit einer Verhinderungspflege können dazu beitragen, Ihnen notwendige Auszeiten zu ermöglichen.

Die Vielfalt der Unterstützungsmaßnahmen bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, je nach individuellem Bedarf entlastet und unterstützt zu werden.

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Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege als Pflegeausgleich

Die Kurzzeitpflege bietet eine vorübergehende Pflege und Betreuung in einer vollstationären Einrichtung und kann von Ihnen bis zu 8 Wochen im Jahr beansprucht werden. Dies stellt nicht nur eine anregende Abwechslung für Ihr Familienmitglied dar, sondern entlastet auch Sie als betreuende Person erheblich.

Es kann vorkommen, dass Sie die Betreuung aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen dringenden Notfällen für einen begrenzten Zeitraum nicht übernehmen können. In solchen Fällen kommt die Verhinderungspflege als Option für Sie in Frage. Dies ermöglicht es Ihnen, für einen begrenzten Zeitraum Unterstützung zu erhalten, wenn Sie die Betreuung nicht übernehmen können, und gleichzeitig das Pflegegeld anteilig weiter zu beziehen. Die Verhinderungspflege kann für eine Pflegedienst oder andere Familienangehörige in Anspruch genommen werden, die ebenfalls verhindert sind. Beachten Sie, dass das Pflegegeld bei Inanspruchnahme anteilig bis zu 4 Wochen zu 50 % weitergezahlt wird. Die Leistung für die Verhinderungspflege kann von Angehörigen maximal 42 Tage pro Jahr genutzt werden und die zuständige Pflegekasse erstattet Leistungen in Höhe von 1.612 Euro. Um Verhinderungspflegegeld zu erhalten, müssen Sie eine externe Pflegevertretung für einen bestimmten Zeitraum organisieren. Falls Sie berechtigte Leistungen für die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen haben, können Sie diese Ersparnis ebenfalls auf den Pflegeausgleich für Angehörige übertragen. Dadurch kann die Verhinderungspflege um bis zu 2.418 Euro erhöht werden.

Diese Möglichkeiten der Kurzzeit- und Verhinderungspflege dienen als wirksamer Pflegeausgleich für Angehörige und bieten in unterschiedlichen Situationen die erforderliche Unterstützung.

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Welche Leistungen stehen Ihnen als Pflegeausgleich für Angehörige zu?

Höhe des Pflegegeldes abhängig von verschiedenen Faktoren

Die Höhe des Pflegegeldes für pflegende Angehörige hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die Einstufung des Pflegegrades, die Art der Leistung (Geldleistung, Kombinationsleistung, Sachleistung) und der Wohnort.

Pflegegrade und Pflegegeld in Deutschland

Pflegegrad Voraussetzungen Höhe des Pflegegeldes (pro Monat)
1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Kein Pflegegeld, nur Sachleistungen
2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 332 Euro
3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 573 Euro
4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 764 Euro
5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 946 Euro

Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge ab Pflegegrad 2

Ein Anspruch auf Rentenleistungen für die Pflege von Angehörigen wird im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs, spezifisch im § 44, welcher sich mit den “Leistungen zur sozialen Absicherung von Pflegepersonen” beschäftigt, geregelt. Die Beitragsermittlung für die Rentenversicherung basiert auf angenommenen Einkünften. Das bedeutet, es wird angenommen, dass die Pflegetätigkeit ein gewisses Gehalt generiert. Auf Basis dieser kalkulierten Einnahmen zahlt die Pflegekasse die standardmäßigen Rentenversicherungsbeiträge, die derzeit 18,6 Prozent betragen.

Die Bemessungsgrundlage für diese Beiträge wird aus dem Durchschnittseinkommen der gesetzlichen Rentenversicherung abgeleitet. Dieser Durchschnittswert wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt.

Für das Jahr 2024 sind die Bemessungsgrundlagen:

  • 3.535 Euro monatlich in Westdeutschland
  • 3.465 Euro monatlich in Ostdeutschland

Ab dem Jahr 2025 wird es keine unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen für Ost- und Westdeutschland mehr geben. Stattdessen wird eine einheitliche Bezugsgröße für ganz Deutschland eingeführt.

Rentenversicherungsbeiträge

Pflegegrad Pflegegeld Kombileistung Sachleistung
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 27 % 22,95 % 18,9 %
Pflegegrad 3 43 % 36,55 % 30,1 %
Pflegegrad 4 70 % 59,5 % 49 %
Pflegegrad 5 100 % 85 % 70 %

Ein Recht auf Rentenbezüge für die Betreuung naher Angehöriger ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs festgeschrieben, insbesondere im Paragraphen 44, der die Absicherung von Pflegepersonen behandelt. Um als pflegende Person in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert zu sein, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: Die Pflege muss unentgeltlich erfolgen und sich auf Personen beziehen, die mindestens Pflegegrad 2 besitzen. Zudem muss die Pflegeleistung wöchentlich auf mindestens zehn Stunden, aufgeteilt auf zwei Tage, bemessen sein. Weiterhin ist es erforderlich, dass die Pflege in der privaten Wohnsituation oder am Arbeitsplatz der Pflegeperson stattfindet. Außerdem darf die pflegende Person nicht mehr als 30 Stunden pro Woche einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachgehen, egal ob in einem Angestelltenverhältnis oder als Selbstständige.

 

Pflegeausgleich als Ausgleich für entgangenes Einkommen

Neben direkten finanziellen Hilfen gibt es auch den Pflegeausgleich in Form von Entschädigungszahlungen für entgangenes Einkommen. Pflegende Angehörige, die ihre berufliche Tätigkeit reduzieren oder gar aufgeben, können durch diese Form des Ausgleichs finanziell unterstützt werden. Dies trägt dazu bei, existenzielle Sorgen zu mindern und den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich voll und ganz auf die Pflege ihrer Liebsten zu konzentrieren.

Am Ende dieses Beitrags wurde verdeutlicht, dass der Pflegeausgleich eine wichtige Form der Unterstützung für pflegende Angehörige darstellt. Die verschiedenen finanziellen Hilfen und Ausgleichszahlungen tragen dazu bei, die Belastung der Pflegenden zu verringern und die bestmögliche Versorgung der zu Pflegenden zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass Angehörige, die diese wertvolle Aufgabe übernehmen, über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert sind, um die notwendige Unterstützung in Anspruch zu nehmen.