Der Pflegeausgleich für Angehörige – diese Unterstützung steht Ihnen zu!
Einen hilfsbedürftigen Angehörigen zu Hause zu pflegen kann eine wahre Herausforderung sein. Es erfordert Kraft, Zeit, aber auch Geduld und Mut. Es ist immer wieder schöne zu sehen, dass sich einige Familienangehörige dem gewachsen fühlen und sich dieser verantwortungsbewussten Aufgabe stellen. Oft stärkt die Unterstützung im Alltag und die Hilfe bei den täglichen Aktivitäten gleichzeitig den familiären Zusammenhalt. Die pflegerische Tätigkeit innerhalb der Familie kann aber auch viele Bedenken und Sorgen mit sich bringen. Auch der finanzielle Aspekt sollte hier nicht vernachlässigt werden. Gerne informieren wir Sie über den Pflegeausgleich für Angehörige.
Welche Möglichkeiten gibt es als Pflegeausgleich für Angehörige
Neben den finanziellen Leistungen, die dem Pflegebedürftigen generell zustehen, gibt es verschiedene Angebote für Sie als pflegender Angehöriger. Die Höhe des Pflegeausgleiches für Angehörige ist an den Kategorisierung des Pflegegrades gebunden.
Die Kurrzeit- und Verhinderungspflege
Die Inanspruchnahmen einer Kurzzeitpflegestelle ist eine Variante als Ausgleich für Angehörige, denn sie beinhaltet eine vorübergehende Pflege und Betreuung. Dies findet in einer vollstationären Einrichtung statt und kann bis zu 8 Wochen in einem Jahr von Ihnen beansprucht werden. Die Kurzzeitpflege bietet nicht nur eine anregende Abwechselung für Ihr Familienmitglied, sondern ist auch eine Entlastung für die betreuende Person.
Es ist ebenfalls möglich, dass Sie für einen begrenzten Zeitraum Unterstützung benötigen, weil Sie die Betreuung aus verschiedenen Gründen nicht übernehmen können. Denn verständlicherweise werden Sie als pflegender Angehöriger selbst krank, fahren in den Urlaub oder ein anderer Notfall braucht Ihre volle Aufmerksamkeit. Für diesen Notfall können Sie die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Diese kann beansprucht werden, wenn ein Pflegedienst und andere Familienangehörige ebenfalls verhindert sind. Es ist zu beachten, dass das Pflegegeld bei Inanspruchnahme anteilig bis zu 4 Wochen zu 50 % weitergezahlt wird. Weiterhin kann diese Leistung für Angehörige nur maximal 42 Tage pro Jahr genutzt werden, nichtsdestotrotz erstattet die zuständige Pflegekasse Leistungen in Höhe von 1.612 Euro. Voraussetzung der Beanspruchung von Verhindungspflegegeld ist die eigene Organisation einer externen Pflegevertretung für einen bestimmten Zeitraum. Falls Sie keine Leistungen für die Kurzzeitpflege erhalten haben, welche Ihnen aber zustehen, dann können Sie diese Ersparnis ebenfalls auf den Pflegeausgleich für Angehörige übertragen werden. Sprich 806 Euro bis zu 2418 Euro kann das Verhinderungspflege erhöht werden.

Liebevolle Pflege zu Hause gesucht?
Welche Leistungen stehen Ihnen als Pflegeausgleich für Angehörige zu?
Eine weitere Option eines finanziellen Ausgleiches einer pflegenden Person ist der Erhalt von Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ist von der Einstufung des Pflegegrades, der Art der Leistung (Geldleistung, Kombinationsleistung, Sachleistung) und dem Wohnort (alte oder neue Bundesländer) abhängig. Zudem muss der pflegende Angehörige mindesten zwei Tage die Woche die komplette Pflege selbst übernehmen.
Für den eingestuften Pflegegrad 2 erhalten Angehörige so insgesamt bis zu 383,04 Euro (West) und 342,47 Euro (Ost). Der 3. Grad beläuft sich auf 609,56 Euro (West) und 545,42 (Ost), bei Pflegegrad 4 werden Rentenversicherungsbeiträge von 993,04 Euro (West) und 887,89 Euro (Ost) ausgestellt. Bei Pflegegrad 5 Zahlt Ihnen die Pflegekasse als pflegender Angehöriger 1418, 64 Euro (West) und 1268,42 Euro (Ost).
Pflegeausgleich West | Pflegeausgleich Ost | |
---|---|---|
Pflegegrad 2 | 383,04 € | 342,47 € |
Pflegegrad 3 | 609,56 € | 545,42 € |
Pflegegrad 4 | 993,04 € | 887,89 € |
Pflegegrad 5 | 1418, 64 € | 1268,42 € |
