Soziale Absicherung für Angehörige als Pflegepersonen: Alles über Renten- und Unfallversicherung

Angehöriger pflegt Seniorin im Rollstuhl

Wenn die Pflege und Betreuung im eigenen Haus zur Notwendigkeit wird, ist für viele Betroffene die Familie erster Ansprechpartner. In Deutschland werden ca. 3,12 Millionen Menschen zu Hause gepflegt, ein Großteil von Angehörigen. Diese Form der Pflege bietet nicht nur emotionale Nähe, sondern kann auch den Genesungsprozess positiv beeinflussen. Es ist jedoch auch wichtig zu verstehen, dass die Pflege eines geliebten Menschen Opfer und Einschränkungen mit sich bringen kann, insbesondere wenn es um den Konflikt mit dem Arbeitsleben und die Angst vor dem Verlust der sozialen Absicherung geht.

Pflegebedürftige nach Art der Versorgung

  • überwiegend durch Angehörige (63%)
  • ambulante Pflege- und Betreuungsdienste (21%)
  • im Pflegeheim (16%)

Als pflegender Angehöriger ist es wichtig, zu wissen, dass es Unterstützung und Leistungen gibt, auf die Sie Anspruch haben. Dazu gehören beispielsweise Rentenansprüche, Unfallversicherungen und Möglichkeiten, die Pflegezeit mit der Absicherung durch die Arbeitslosenversicherung zu kombinieren. Dadurch haben Sie nicht nur die Möglichkeit, Ihrem geliebten Menschen die notwendige Pflege zu bieten, sondern können auch Ihre eigene soziale Absicherung gewährleisten. Im Folgenden erfahren Sie, was Ihnen als pflegender Angehöriger zusteht und wie Sie die Pflegezeiten auch für die Rente anrechnen können.



Rentenversicherung für Angehörige als Pflegepersonen

Bei der sozialen Absicherung für pflegende Angehörige werden Ihre Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Angehörigen übernommen. Dies bedeutet, dass Sie über das Familienmitglied, das Sie pflegen, rentenversichert sind. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Leistungen aus der Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Pflegezeit mindestens 10 Stunden pro Woche beträgt. Zudem muss die Pflegetätigkeit mindestens zwei Monate im Jahr stattfinden. Die zu pflegende Person muss Pflegegeld von der Pflegeversicherung erhalten und in einer häuslichen Umgebung betreut werden, das heißt im eigenen Zuhause oder in der Wohnung von Freunden oder Familie. Des Weiteren dürfen Sie selbst keine Altersrente beziehen, um die Leistungen der Rentenversicherung als pflegende Angehörige in Anspruch zu nehmen. Zudem ist es wichtig zu beachten, dass Sie selbst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig sein dürfen.

Die Leistungen der Rentenversicherung für pflegende Angehörige sind somit an bestimmte Bedingungen geknüpft, deren Erfüllung es ermöglicht, dass Ihre Rentenversicherungsbeiträge übernommen werden und Sie rentenversichert sind. Dies stellt eine wichtige Maßnahme zur finanziellen Absicherung von Angehörigen dar, die die Pflege eines Familienmitglieds übernehmen.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, sich individuell bei der zuständigen Pflegeversicherung oder bei spezialisierten Beratungsstellen über die konkreten Voraussetzungen und Leistungen der Rentenversicherung für pflegende Angehörige zu informieren. Die genauen Bedingungen können sich je nach persönlicher Situation und Pflegegrad unterscheiden.

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Die Unfallversicherung für Angehörige in der Pflege

Unfälle können jederzeit und überall passieren, auch während der Pflegezeit. Als pflegender Angehöriger sind Sie in solchen Fällen unfallversichert, jedoch greift diese Versicherung nur, wenn der Unfall während der Ausübung von Tätigkeiten für die pflegebedürftige Person passiert ist. Dazu zählen beispielsweise Fahrten für Ihren Angehörigen, Arztbesuche, Besorgungen und häusliche Tätigkeiten wie Putzen, Kochen oder Staubsaugen. Auch die direkte körperliche Pflege des Angehörigen ist abgesichert.

Wichtig zu beachten ist, dass die Unfallversicherung bei Tätigkeiten für andere Personen als den pflegebedürftigen Angehörigen nicht gilt. Außerdem muss ein Unfall innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Unfallversicherung gemeldet werden. Im Falle einer ärztlichen Behandlung aufgrund eines Pflege-Unfalls ist es entscheidend, anzugeben, dass sich der Unfall während der Pflegezeit ereignet hat.


Leistungen der Arbeitslosenversicherung während der Pflegezeit

In einigen Fällen ist es Angehörigen in der Pflege nicht mehr möglich Berufsleben und Versorgung eines Familienmitglieds gleichzeitig zu leisten. Um aus der Pflege des Angehörigen aber keinen Nachteil zu Lasten der Pflegeperson entstehen zu lassen, werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung der Pflegeperson von der Pflegekasse übernommen. Sie als pflegender Angehöriger zahlen somit weiter in die Arbeitslosenversicherung ein.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie entweder vorher Sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen haben. Desweiteren müssen Sie nachweislich mindestens 10 Stunden pro Woche an 2 unterschiedlichen Tagen für die Betreuung aufwenden. Weitere Voraussetzung ist, dass die Pflege langfristig, laut Gesetzgeber mindestens 2 Monate im Jahr, erfolgt. Ob Pflegesachleistungen wie beim ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden ist hierfür unerheblich.


Angehörige als Pflegeperson eintragen: Voraussetzung für Absicherung

Um selbst für die Betreuung eines Familienmitgliedes sorgen zu können, müssen Sie sich bei dessen Pflegekasse als zuständige Pflegeperson angeben. Dies dient als Voraussetzung, um im Falle der Pflege auch abgesichert zu sein. Hierzu müssen Sie lediglich ein Formular für die Rentenversicherung ausfüllen. Sollten Sie mehr als eine pflegebedürftige Person in Ihrer Familie betreuen, ist es wichtig zu wissen, dass Sie die Pflegezeiten dieser Personen zusammenrechnen können, um auf die notwendigen 101 Stunden pro Woche zu kommen, die für die Anerkennung als Pflegeperson erforderlich sind. Diese Anerkennung ist entscheidend, damit Sie als Angehöriger in Ihren Ansprüchen auf finanzielle Unterstützung nicht benachteiligt sind.

Sollte die Belastung für Sie jedoch zu groß werden und Sie mit der Pflege des Erkrankten überfordert sein, empfehlen wir Unterstützung durch eine 24-Stunden-Pflege in Anspruch zu nehmen. Zudem sollten Sie sich auch über die verschiedenen Entlastungsmöglichkeiten informieren, die für Sie als pflegender Angehöriger in Frage kommen könnten. Es ist wichtig, dass Sie sich selbst nicht überlasten und auch an Ihre eigene Gesundheit denken, um langfristig eine gute Pflege gewährleisten zu können.

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Vorsorge und Selbstfürsorge: Wichtige Maßnahmen für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige tragen eine immense Verantwortung und häufig lastet die Sorge um das Wohl des zu pflegenden Familienmitglieds schwer auf ihren eigenen Schultern. Neben der Sicherstellung einer angemessenen Versorgung des Pflegebedürftigen ist es daher entscheidend, dass sich die Pflegenden selbst um ihre eigene rechtliche und finanzielle Absicherung kümmern. Im Folgenden werden wir wichtige Maßnahmen beleuchten, die pflegende Angehörige ergreifen können, um sich selbst zu schützen und für ihre Zukunft vorzusorgen.

Regelmäßige Pausen und Auszeiten als wesentlicher Bestandteil der Selbstfürsorge

Eine der wichtigsten Maßnahmen für pflegende Angehörige ist die regelmäßige Inanspruchnahme von Pausen und Auszeiten. Es ist entscheidend, sich von der intensiven Pflegesituation zu erholen und die eigenen Batterien wieder aufzuladen. Hierbei kann die Unterstützung anderer Familienmitglieder, Freunde oder professioneller Pflegedienste in Anspruch genommen werden, um den Pflegenden regelmäßige Freiräume zu ermöglichen.

Rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Planung der eigenen Vorsorge

Die Auseinandersetzung mit der eigenen Vorsorge, einschließlich der Regelung von Verfügungen für den Ernstfall, eines möglichen Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, ist ein weiterer bedeutender Schritt. Es ist ratsam, professionellen rechtlichen Rat einzuholen, um alle notwendigen Schritte zur Absicherung der eigenen Person in die Wege zu leiten.

Finanzielle Planung und Absicherung für die eigene Zukunft

Die Sicherstellung der eigenen finanziellen Stabilität und Altersvorsorge sollte nicht vernachlässigt werden. Das Hinzuziehen von Experten, beis

pielsweise Finanzberatern oder Steuerberatern, kann dabei helfen, die eigenen Finanzen und Versicherungen optimal zu gestalten. Zudem ist es wichtig, sich über mögliche staatliche Unterstützungsleistungen und Rentenansprüche zu informieren, um auch im Alter gut versorgt zu sein.

Eigene Gesundheit im Blick behalten und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen

Pflegende Angehörige neigen dazu, ihre eigene Gesundheit zugunsten der Betreuung des Pflegebedürftigen zu vernachlässigen. Es ist jedoch von großer Bedeutung, die eigene Gesundheit im Auge zu behalten und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sowie notwendige Behandlungen wahrzunehmen. Nur, wenn die Pflegenden selbst gesund bleiben, können sie langfristig für ihre Angehörigen sorgen.

Fazit: Die Bedeutung der Selbstfürsorge für pflegende Angehörige

Die Selbstfürsorge und Vorsorge von pflegenden Angehörigen ist von entscheidender Bedeutung, um langfristig eine qualitativ hochwertige Betreuung des Pflegebedürftigen sicherzustellen. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die eigene Absicherung zu gewährleisten. Die Inanspruchnahme von professionellem Rat und die Schaffung von Freiräumen zur eigenen Regeneration sind dabei wichtige Bausteine, um die langfristige Pflegesituation erfolgreich zu meistern.