Polnische Pflegekräfte legal beschäftigen – hierauf sollten Sie achten
Schätzungen gehen von bis zu 700.000 Pflege- und Haushaltshilfen aus Polen in Deutschland Senioren betreuen. Leider ist ein Großteil davon noch immer illegal beschäftigt. In manchen Fällen wissen die Familien nicht einmal, dass ihre polnische Haushaltshilfe nicht legal arbeitet. Denn im undurchdringlichen Dschungel aus Angeboten, Anstellungsverhältnissen und Paragraphen lässt sich für einen Laien oft gar nicht zweifelsfrei erkennen, welche Bedingungen für die legale Anstellung von Betreuungs- und Pflegepersonal aus Osteuropa gelten. Damit Sie sicher sein können, dass Ihre Alltagshilfe legal beschäftigt ist, geben wir Ihnen die wichtigsten Tipps an die Hand.
Voraussetzung für Legalität polnischer Pflegekräfte: Die A1-Bescheinigung
Die meisten polnischen Pflegekräfte mit legalem Beschäftigungsverhältnis arbeiten nach dem sogenannten Entsendeverfahren. Bei diesem Modell bleibt die Betreuungskraft im Heimatland angestellt und wird zur Erbringung einer Dienstleistung, also der Pflege Ihres Angehörigen, nach Deutschland gesandt. Dieser Vorgang ist durch die europäische Entsenderichtlinie rechtlich abgesichert. Damit in Deutschland die legale Beschäftigung polnischer Pflegekräfte nachgewiesen werden kann, wird bei diesem Verfahren eine sogenannte „A1-Bescheinigung“ beim polnischen ZUS beantragt. Mit dieser Bescheinigung kann gegenüber deutschen Behörden jederzeit die Legalität polnischer Pflegekräfte nachgewiesen werden. Sollten Sie auf Verlangen keine A1-Bescheinigung vom Anbieter vorgelegt bekommen, seien Sie vorsichtig!

Liebevolle Pflege zu Hause gesucht?
Legaler Einsatz polnischer Pflegekräfte: Es gilt der deutsche Mindestlohn
Ein starkes Indiz für ein fragwürdiges Beschäftigungsverhältnis ist der Preis. Sicherlich muss eine gute Betreuung keine tausende von Euros kosten, jedoch sollten Sie stutzig werden, wenn Sie Angebote erhalten wie: „1200 Euro Komplettpaket“. Entweder verstecken sich weitere Kosten im Paragrafen-Dschungel des Vertrags, oder aber es handelt sich um eine illegale Beschäftigung der polnischen Pflegekräfte. Bedenken Sie: Für entsandte Mitarbeiter muss der deutsche Branchen-Mindestlohn von 11,05 € (10,55 € im Osten) gezahlt werden. Bei einem Angebot von bspw. 1200 Euro monatlich, würde der Betrag nicht einmal ausreichen, um die Lohnkosten abzudecken. Für eine legale polnische Pflegekraft sollten Sie mindestens einen Betrag von 1.600 Euro monatlich veranschlagen. Angebote darunter sollten Sie stets mit der gebührenden Skepsis begegnen, schließlich kann eine menschenwürdige Pflege auch nur unter fairen Bedingungen stattfinden.
Polnische Pflegekräfte legal beschäftigen: Achten Sie auf die Arbeitszeiten
Hellhörig sollten Sie werden, wenn Ihnen Anbieter eine wöchentliche Arbeitszeit von deutlich über 40 Stunden versprechen. Zwar sind die Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Pflege im Notfall immer erreichbar, Arbeitszeiten von 16 oder mehr Stunden täglich, jedoch mit keinem Arbeitsrecht vereinbar. Neben den rechtlichen Schwierigkeiten ist auch nochmals zu betonen, dass unter diesen Bedingungen keine menschenwürdige Pflege erfolgen kann. Seriöse Anbieter achten darauf, dass deutsche Arbeitsschutzrichtlinien eingehalten werden, auch im Interesse Ihres Angehörigen.
Legale polnische Pflegekräfte: Auswahl seriöser Partner entscheidend
Für die legale Beschäftigung polnischer Pflegekräfte ist die Auswahl eines seriösen Vermittlers das A und O. Der Vermittler bleibt auch bei rechtlichen Problemen im Nachgang erster Ansprechpartner und kommuniziert mit den polnischen Agenturen. An dieser zentralen Stelle sollte immer ein verlässlicher Partner stehen, der nur mit legalen Anbietern für polnische Pflegekräfte zusammenarbeiten. Auch sollten Sie von vornherein erfragen, wer nach Vertragsschluss für Sie erreichbar sein wird. Verweist ein Anbieter direkt an die Agentur in Polen, sollten Sie misstrauisch werden. Letztlich ist auch die Beratung Nachgang Teil einer seriösen Vermittlung. Im Zweifelsfall können auch Referenzen und Bewertungen auch verschiedenen Portalen Hinweise über die Zusammenarbeit geben.<
Selbstständige polnische Pflegekräfte: Legal oder Sozialbetrug?
Immer wieder gibt es auch Angebote von selbstständigen Betreuungskräften in der 24-Stunden-Pflege. Hierbei ergibt sich für den Gesetzgeber folgende Schwierigkeit: Da die 24-Stunden-Pflege in der Regel durchgehend erfolgt, hat die selbstständige Pflegekraft in der Regel keine anderen Arbeitgeber. Dies kann problematisch werden, da dann der Verdacht der Scheinselbstständigkeit im Raum steht. Die Folgen können immense Nachzahlungen für Sozialversicherungen und andere Unannehmlichkeiten sein. Wir raten daher grundsätzlich davon ab auf selbstständige Pflegekräfte zu setzen. Alternativ bleibt noch die Möglichkeit als Arbeitgeber aufzutreten. Zwar ist es möglich auf diesem Weg polnische Pflegekräfte legal zu beschäftigen, jedoch ist hier ein enormer Verwaltungsaufwand erforderlich und eine durchgehende Betreuung kann nicht gewährleistet werden. Aufgrund der vielen rechtlichen Stolperfallen raten wir auch von diesem Modell ab.
Ein unverbindliches Angebot für Ihre legale polnische Pflegekraft nach dem Entsendeverfahren können Sie ganz einfach über unten stehenden Fragebogen einholen:
