Kostenvergleich: Altersheim oder 24-Stunden-Pflege?

Senioren vergleichen Kosten für Platz im Altersheim

Mit zunehmender Lebenserwartung steigt auch die Zahl der Menschen, die dauerhaft auf Pflege und Betreuung angewiesen sind. Angehörige stehen dabei vor der Wahl ob Altersheim oder 24-Stunden-Pflege. Häufig ist das auch eine Kostenfrage.


Altersheim: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen


Wie viel ein Altersheim kostet hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zuerst stellt sich die Frage ob ein Pflegegrad vorhanden ist und wie umfangreich die Versorgung sein muss. Davon hängt zum einen die Kostenstruktur für das Altersheim ab, zum anderen gehen mit jedem Pflegegrad eigene Förderungen durch die Pflegekasse einher. Grundsätzlich zählen zu den Kosten für das Altersheim die Unterkunft, die Pflege, Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten.
Nachfolgend sehen Sie eine Beispielrechnung für die Kosten eines Altersheims bei Pflegegrad 3:

    • Pflegekosten – 1.700 €
    • Unterkunft – 450 €
    • Verpflegung – 200 €
    • Investitionskosten – 550 €
    • Pflegesachleistung +1.298 €

Eigenanteil: 1.602 €

In der obigen Rechnung bleiben folglich ca. 1.600 € übrig, die aus eigener Tasche finanziert werden müssen. Wenn die Rente und sonstige Rücklagen nicht ausreichen übernimmt das Sozialamt die restlichen Kosten für das Altersheim, holt sich diese jedoch ggf. von den Angehörigen zurück.

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Ist eine 24-Stunden-Betreuung kostengünstiger als ein Altersheim?


Neben der Unterbringung im Altersheim gibt es auch die kostengünstigere Alternative 24-Stunden-Pflege. Die Kosten für diese Pflegevariante werden, im Gegensatz zum Altersheim, nicht direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet. Für die Finanzierung steht das sogenannte Pflegegeld zur Verfügung. Diese Leistung erhalten Sie direkt von der Pflegekasse, nachdem ein Pflegegrad anerkannt wurde. Daneben erhalten Sie pro Jahr bis zu 2.418 € Verhinderungspflegegeld.
Für die 24-Stunden-Betreuung fallen verschiedene Kostenpunkte an. Dazu zählt das Gehalt der Betreuungskraft, die Aufwendungen für Verwaltung und die Reisekosten der Betreuungskraft. Hier sehen Sie eine Beispielrechnung für eine 24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 3:

    • Gehalt der Betreuungskraft – 1.400 €
    • Reisekosten – 100 €
    • Verwaltungsaufwand – 500 €
    • Pflegegeld +545 €
    • Verhinderungspflegegeld +333 €

Eigenanteil: 1.122 €

Der Eigenanteil von 1.122 € ist der übrige Betrag, der selbst zu stemmen ist. Damit liegen die Kosten für ein Altersheim ca. 400 – 500 € höher als die Aufwendung für eine 24-Stunden-Pflege.


Warum sind die Kosten für die 24-Stunden-Pflege geringer als im Altersheim?


Die 24-Stunden-Pflege ist nicht nur kostengünstiger als das Altersheim, sie bietet auch eine wesentlich persönlichere Betreuung. Das hängt damit zusammen, dass sich eine Pflegekraft lediglich um einen bzw. 2 Patienten kümmert. Der Kostenvorteil gegenüber dem Altersheim ergibt sich in erster Linie durch die fehlenden Kosten für Unterkunft und Investitionen. Da die Betreuungskräfte aus Osteuropa entsendet werden, kommen die deutlich geringeren Sozialabgaben für die Pflegekraft hinzu. Das liegt daran, dass entsendete Arbeitskräfte zwar dem deutschen Mindestlohngesetz unterliegen, Sozialabgaben jedoch weiterhin im Heimatland entrichtet werden. Dieser Kostenvorteil macht die Pflege auch mit geringem Budget finanzierbar.

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