Informationen über 24-Stunden-Pflege – Antworten auf Ihre 5 häufigsten Fragen

Pflegerin gibt Senior Informationen zur 24-Stunden-Pflege

Die häusliche Betreuung gewinnt seit einigen Jahren zunehmend an Bedeutung. Eine herausragende Rolle kommt dabei der 24-Stunden-Pflege zu. Doch noch immer finden sich nur spärliche Informationen über Rechte, Pflichten und juristische Hintergründe der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.

Familien, die auf der Suche nach einer Betreuung für einen Angehörigen sind, stehen oft vor einer Vielzahl an offenen Fragen – die 5 häufigsten haben wir für Sie beantwortet.


Muss ich die Behörden über das Engagement einer 24-Stunden-Pflege informieren?


Hartnäckig hält sich der Mythos, dass das Einwohnermeldeamt über den Einzug einer 24-Stunden-Pflegekraft informiert werden muss. Eine behördliche Anmeldung ist jedoch von Seiten des Kunden nicht notwendig.

Lediglich im Heimatland wird die Anstellung angemeldet und bei der Sozialversicherungsanstalt in Polen eine sogenannte A1-Bescheinigung beantragt werden.
Gegenüber den deutschen Behörden kann damit die Legalität nachgewiesen werden. Die Beantragung dieser Dokumente ist jedoch nicht vom Kunden vorzunehmen, sondern wird vom Arbeitgeber in Polen erledigt.

Entsendegesetz

Die europäische Entsenderichtlinie legt fest, dass ein Unternehmen Dienstleistungen in ganz Europa anbieten kann und dazu eigene Mitarbeiter entsenden kann. Die Angestellten, in dem Fall Ihre Betreuungskraft, bleiben weiterhin im Heimatland sozialversichert, sind jedoch weitgehend an das deutsche Arbeitsrecht gebunden. Das bedeutet in der Praxis, dass Mindestlohn, Höchstarbeits- und Ruhezeiten

 

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Welche Aufgaben darf eine 24-Stunden-Pflegekraft übernehmen?


Der Begriff 24-Stunden-Pflege kann leicht in die Irre führen. Genau genommen handelt es sich nämlich nicht um eine medizinische Pflege, sondern um eine intensive Betreuung mit Elementen aus der sogenannten informellen Pflege. Zentrale Aufgaben sind in erster Linie hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die Begleitung im Alltag und die Unterstützung bei Körperpflege und der Ernährung.

Den konkreten Umfang der Betreuung Zuhause sollte vorher genau besprechen. Sind beispielsweiße Nachteinsätze oder bestimmte Kenntnisse im Umgang mit einer Krankheit notwendig muss die 24-Stunden-Pflegekraft im Vorfeld darüber informiert sein.

Spritzen setzen, Wundversorgung und andere medizinische Dienste sind aus rechtlichen Gründen verboten. In diesem Fall sollten Sie einen örtlichen Pflegedienst informieren, dass Sie medizinische Leistungen benötigen. Der ambulante Dienst ergänzt dann die 24-Stunden-Pflege in diesen Bereichen.


Werde ich frühzeitig über Wechsel des 24-Stunden-Pflegepersonals informiert?


Häufig wird versprochen, Informationen über die neue 24-Stunden-Pflegekraft bereits mehr als einen Monat im Voraus zu senden. In der Praxis ist das jedoch nahezu unmöglich. Die meisten Betreuungskräfte entscheiden sich mit einem Vorlauf von 2 bis 3 Wochen für eine neue Stelle.

In der Regel werden die Kunden ca. 2 Wochen vor einem Wechsel der 24-Stunden-Pflegekraft informiert und die zur Verfügung stehenden Personalvorschläge besprochen.

Urlaubszeiten

Viele Betreuungskräfte machen im Sommer und über Weihnachten für einige Wochen Urlaub. Im Vorfeld dieser Phasen werden bereits frühzeitig die Wechsel geplant um Engpässe zu vermeiden.

 


Welche Informationen erhält die 24-Stunden-Pflegekraft im Vorfeld über die Stelle?

Bei der 24-Stunden-Pflege lebt die Betreuungskraft vorübergehend mit der betreuten Person unter einem Dach und teilt das gleiche Lebensumfeld. Entsprechend wünschen sich 24-Stunden-Pflegekräfte umfangreiche Informationen zur Situation und den Aufgaben vor Ort.

Eine seriöse Agentur erfasst daher möglichst genau die Anforderungen der Stelle und zum Umfeld, in dem die Pflege stattfindet. Diese Informationen werden natürlich streng vertraulich behandelt und nur anonymisiert weitergegeben. Die Betreuungskraft kann sich dann aktiv dafür entscheiden die 24-Stunden-Pflege bei dieser Familie zu übernehmen.

Bei uns wird dieser Bedarf mithilfe des Erfassungsbogens festgehalten. Hier wird ausführlich abgefragt, welche Wünsche und Bedürfnisse die zu betreuende Person an die 24-Stunden-Pflege hat.


Wird die Pflegeversicherung über Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Pflege informiert?


Grundsätzlich ist es nicht nötig die Pflegeversicherung zu informieren, wenn eine 24-Stunden-Pflege beauftragt wird. Eine direkte Abrechnung über die Pflegesachleistung ist ohnehin bislang nicht möglich.

Um die häusliche Betreuung zu finanzieren kann jedoch die sogenannte Verhinderungspflege genutzt werden. Im Rahmen des Antrags hierfür werden bei der Pflegeversicherung die Rechnungen für die Betreuungskraft eingereicht. Entsprechend wird damit indirekt über die Beauftragung der 24-Stunden-Pflege informiert. Da es sich um eine private Zusatzleistung handelt, ist das Engagement einer Betreuungskraft aus Osteuropa für die Versicherung jedoch unerheblich.

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