Informationen zur 24-Stunden-Pflege: Antworten auf die 5 häufigsten Fragen

Pflegerin gibt Senior Informationen zur 24-Stunden-Pflege

Die häusliche Betreuung gewinnt seit einigen Jahren zunehmend an Bedeutung. Eine herausragende Rolle kommt dabei der 24-Stunden-Pflege zu. Doch noch immer finden sich nur spärliche Informationen über Rechte, Pflichten und juristische Hintergründe der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Familien, die auf der Suche nach einer Betreuung für einen Angehörigen sind, stehen oft vor einer Vielzahl an offenen Fragen – die 5 häufigsten haben wir für Sie beantwortet.


Muss ich die Behörden über das Engagement einer 24-Stunden-Pflege informieren?

Die Beschäftigung einer 24-Stunden-Pflegekraft in den eigenen vier Wänden wirft oft die Frage auf, ob und inwieweit die Behörden darüber informiert werden müssen. Grundsätzlich besteht eine Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden, allerdings hängt der genaue Umfang dieser Pflicht von verschiedenen Faktoren ab. In einigen Fällen ist lediglich eine formlose Information ausreichend, während in anderen Fällen konkrete Anmeldungen oder Genehmigungen erforderlich sind. Um Missverständnisse oder sogar rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Vorfeld über die jeweiligen Anforderungen und Vorschriften zu informieren. Hierbei kann auch eine Beratung durch spezialisierte Fachkräfte oder Rechtsanwälte hilfreich sein, um keine relevanten Punkte zu übersehen.

Hartnäckig hält sich der Mythos, dass das Einwohnermeldeamt über den Einzug einer 24-Stunden-Pflegekraft informiert werden muss. Eine behördliche Anmeldung ist jedoch von Seiten des Kunden nicht notwendig.

Lediglich im Heimatland wird die Anstellung angemeldet und bei der Sozialversicherungsanstalt in Polen eine sogenannte A1-Bescheinigung beantragt. Gegenüber den deutschen Behörden kann damit die Legalität nachgewiesen werden. Die Beantragung dieser Dokumente ist jedoch nicht vom Kunden vorzunehmen, sondern wird vom Arbeitgeber in Polen erledigt.

Entsendegesetz

Die europäische Entsenderichtlinie legt fest, dass ein Unternehmen Dienstleistungen in ganz Europa anbieten kann und dazu eigene Mitarbeiter entsenden kann. Die Angestellten, in dem Fall Ihre Betreuungskraft, bleiben weiterhin im Heimatland sozialversichert, sind jedoch weitgehend an das deutsche Arbeitsrecht gebunden. Das bedeutet in der Praxis, dass Mindestlohn, Höchstarbeits- und Ruhezeiten

 

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Welche Aufgaben darf eine 24-Stunden-Pflegekraft übernehmen?

Der Begriff 24-Stunden-Pflege kann leicht missverständlich sein. Tatsächlich bezieht sich die Tätigkeit nicht primär auf medizinische Pflege, sondern auf eine intensive Betreuung mit Schwerpunkt auf hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Alltagsbegleitung sowie Unterstützung bei Körperpflege und Ernährung.

Es ist wichtig, im Voraus den genauen Umfang der Betreuung zu klären. Falls beispielsweise Nachteinsätze oder spezifische Kenntnisse im Umgang mit einer bestimmten Krankheit erforderlich sind, sollte die 24-Stunden-Pflegekraft im Vorfeld darüber informiert werden.

Tätigkeiten wie das Setzen von Spritzen, Wundversorgung und andere medizinische Dienstleistungen sind aus rechtlichen Gründen untersagt. In solchen Fällen ist es ratsam, einen örtlichen Pflegedienst zu informieren, um die notwendigen medizinischen Leistungen zu erhalten. Der ambulante Dienst kann die 24-Stunden-Pflege in diesen Bereichen ergänzen.

Übersicht Pflege- und Betreuungsdienstleistungen

Dienstleistung Beschreibung
Persönliche Pflege Unterstützung bei der Körperhygiene, beim Ankleiden und beim Toilettengang.
Hauswirtschaftliche Hilfe Erledigung von Haushaltsaufgaben wie Kochen, Putzen, Wäschepflege und Einkaufen.
Medikamentenerinnerung Erinnerung an die Einnahme von Medikamenten und Begeleitung zu Arztterminen
Mobilitätshilfe Unterstützung beim Gehen, Benutzung eines Rollstuhls oder anderer Hilfsmittel.
Gesellschaft leisten Gemeinsame Aktivitäten, Gespräche führen und soziale Interaktion fördern.
Nachtwache Überwachung und Hilfeleistung während der Nachtstunden.
Organisation und Koordination Terminplanung für Arztbesuche oder Therapien.


Werde ich frühzeitig über Wechsel des 24-Stunden-Pflegepersonals informiert?

Es ist wichtig für Sie zu wissen, wie frühzeitig Sie über Wechsel des 24-Stunden-Pflegepersonals informiert werden. Oft wird versprochen, dass Informationen über die neue 24-Stunden-Pflegekraft bereits mehr als einen Monat im Voraus gesendet werden. In der Praxis ist das jedoch nahezu unmöglich. Die meisten Betreuungskräfte entscheiden sich mit einem Vorlauf von 2 bis 3 Wochen für eine neue Stelle.

In der Regel werden die Kunden ca. 2 Wochen vor einem Wechsel der 24-Stunden-Pflegekraft informiert, und die zur Verfügung stehenden Personalvorschläge werden gemeinsam besprochen.

Urlaubszeiten

Viele Betreuungskräfte machen im Sommer und über Weihnachten für einige Wochen Urlaub. Im Vorfeld dieser Phasen werden bereits frühzeitig die Wechsel geplant um Engpässe zu vermeiden.

 

Da die Information über den Wechsel der Pflegekraft eine wichtige Rolle spielt, ist es auch sinnvoll, den Kunden über die Urlaubszeiten und geplante Abwesenheiten der 24-Stunden-Pflegekraft zu informieren. Dies ermöglicht eine rechtzeitige Planung und Organisation, um eine durchgängige Pflege sicherzustellen.


Welche Informationen erhält die 24-Stunden-Pflegekraft im Vorfeld über die Stelle?

Bei der 24-Stunden-Pflege lebt die Betreuungskraft vorübergehend mit der zu betreuenden Person unter einem Dach und teilt das gleiche Lebensumfeld. Entsprechend ist es entscheidend, dass 24-Stunden-Pflegekräfte umfangreiche Informationen zur Situation und den Aufgaben vor Ort erhalten.

Eine professionelle Agentur erfasst daher äußerst präzise die Anforderungen der Stelle sowie das Umfeld, in dem die Pflege stattfinden wird. Diese Informationen werden äußerst vertraulich behandelt und nur anonymisiert weitergegeben. Anhand dieser Angaben kann die Betreuungskraft bewusst entscheiden, ob sie die 24-Stunden-Pflege bei dieser Familie übernehmen möchte.

In unserem Fall wird dieser Bedarf mithilfe eines Erfassungsbogens ermittelt. Hierbei werden ausführlich die Wünsche und Bedürfnisse der zu betreuenden Person an die 24-Stunden-Pflege abgefragt. Diese umfassen sowohl pflegerelevante Aspekte als auch persönliche Präferenzen.*

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Wird die Pflegeversicherung über Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Pflege informiert?

Grundsätzlich ist es nicht nötig, die Pflegeversicherung über die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Pflege zu informieren, da eine direkte Abrechnung über die Pflegesachleistung bislang nicht möglich ist. Jedoch kann die häusliche Betreuung zum Beispiel über das Pflegegeld finanziert werden.

Pflegegeld

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 332 Euro
Pflegegrad 3 573 Euro
Pflegegrad 4 764 Euro
Pflegegrad 5 946 Euro

Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte Verhinderungspflege. Im Rahmen des Antrags hierfür werden bei der Pflegeversicherung die Rechnungen für die Betreuungskraft eingereicht. Auf diese Weise wird indirekt über die Beauftragung der 24-Stunden-Pflege informiert. Da es sich dabei um eine private Zusatzleistung handelt, ist das Engagement einer Betreuungskraft aus Osteuropa für die Versicherung jedoch unerheblich.

Auch wenn keine direkte Benachrichtigung der Pflegeversicherung erforderlich ist, sollten Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die genauen Richtlinien und Voraussetzungen für die Verhinderungspflege informieren, um sicherzustellen, dass Sie die Leistungen ordnungsgemäß in Anspruch nehmen können. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen von Ihrer Pflegekasse zu erhalten, um die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege optimal zu gestalten.

Es ist empfehlenswert, sich über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützungsleistungen, die von der Pflegeversicherung angeboten werden, zu informieren. Dazu gehören beispielsweise Leistungen zur Unterstützung im Alltag oder Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Durch die umfassende Kenntnis über die verfügbaren Optionen können Sie sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten, wenn Sie eine 24-Stunden-Pflege in Anspruch nehmen.

Es ist ratsam, sich auch über alternative Finanzierungswege, wie beispielsweise Zuschüsse und steuerliche Entlastungen, zu informieren, um eine ganzheitliche finanzielle Planung für die 24-Stunden-Pflege zu ermöglichen. Im Gespräch mit Ihrer Pflegekasse und ggf. einem Steuerberater können Sie individuelle Möglichkeiten ausloten, die Ihre Situation bestmöglich berücksichtigen.

Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Informationen und Programme der Pflegeversicherung sich im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund ist es ratsam, regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Anpassungen in den Leistungen der Pflegeversicherung informiert zu bleiben, um sicherzustellen, dass Sie stets von den bestmöglichen Unterstützungsleistungen profitieren.

Durch eine aufmerksame und fortlaufende Auseinandersetzung mit den relevanten Richtlinien und Angeboten der Pflegeversicherung können Sie eine solide Grundlage für die Finanzierung und Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Pflege schaffen, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht wird.